Feige Forsttechnik Katalog 04/2024

Gültig ab 04/2024; alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. 147 V_QR_24-10-24 Allgemeine Geschäftsbedingungen Feige Forsttechnik GmbH in Wiehl und Nümbrecht 1. Allgemeines Angebote, Verkäufe, Lieferungen oder sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich entsprechend den nach- stehenden Bedingungen der Feige Forst- technik GmbH. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht mehr nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen. Einkaufsbedingungen und anderen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die Feige Forsttech- nik GmbH auch dann nicht, wenn die Feige Forsttechnik GmbH im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von der Feige Forsttechnik GmbH ausdrücklich schrift- lich anerkannt wurden. 2. Angebote + Aufträge Angebote der Feige Forsttechnik GmbH sind stets freibleibend und unverbind- lich. Der Besteller ist an Aufträge und Bestellungen 2 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Feige Forsttechnik GmbH den Auftrag, bzw. die Bestellung binnen dieser 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt ist. Sämtliche Vereinbarungen, Änderun- gen, Nebenabreden, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zur Erlangung der Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. 3. Leistungsangaben Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Ge- wichte, Drucke und sonstige Leistungs- angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Preise Preise gelten stets ab Lager Wiehl oder Nümbrecht, ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Sie enthalten nicht die Mehrwertsteuer. Diese ist in Höhe des zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Satzes hinzuzurechnen. 5. Lieferung Die von der Feige Forsttechnik GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereig- nissen, die der Feige Forsttechnik GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. nachträg- lich eingetretene Materialbeschaffungs- schwierigkeiten, Streik, Lieferverzug des jeweiligen Herstellers, Personalmangel), auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn schriftlich und verbindlich Fristen und Termine genannt wurden. Sie berechtigen die Feige Forsttechnik GmbH die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemes- senen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzu- treten. Die Feige Forsttechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Lieferfrist ist eingehalten wenn Versandbereit- schaft angezeigt wird. Der Versand ab Lager Wiehl erfolgt stets, also auch bei Franko-Lieferungen, auf die Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit Verlassen des Werksgeländes auf den Käufer über. 6. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt stets bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks, Nebenforde- rungen, Schadensersatz-Ansprüchen, Eigentum der Feige Forsttechnik GmbH. Der Vertragspartner darf die Lieferware mit anderen Sachen nur dann verbin- den, wenn die anderen Sachen nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Sofern die Feige Forsttechnik GmbH durch Verarbeitung zu einer neuen Sache oder durch Verbindung mit einer anderen Sache das Eigentum an der Lieferware verliert, wird sie in angemessenem Ver- hältnis Miteigentümer der neuen Sache. Der Vertragspartner hat die Sache un- entgeltlich für Feige Forsttechnik GmbH aufzubewahren und tritt ausdrücklich schon jetzt alle Ansprüche aus der Veräußerung in Höhe der Forderung der Feige Forsttechnik GmbH zur Siche- rung ab. Der Vertragspartner hat auf Verlangen sofort mitzuteilen, an wen die Vorbehaltsware veräußert wurde und wer Rechte daran geltend macht. 7. Zahlung Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stets innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungs- datum rein netto fällig. Skontoabzug ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptleistung anzurech- nen. Eine Zahlung gilt erst dann als er- folgt, wenn die Feige Forsttechnik GmbH über den Gesamtbetrag verfügen kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der/die Scheck(s) eingelöst sind. Wechselzahlungen wer- den von vornherein abgelehnt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht nach, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Feige Forsttechnik GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdig- keit des Bestellers in Frage stellen, so ist Feige Forsttechnik GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber der Feige Forsttechnik GmbH an Dritte abzutreten. 8. Gewährleistung Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Feige Forsttech- nik GmbH nur auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die die Feige Forsttechnik GmbH gegenüber dem Lie- feranten des Fremderzeugnisses besitzt. Hinsichtlich Garantieleistungen für den Kaufgegenstand gelten die jeweiligen Garantiebedingungen der Herstel- lerfirmen. Werden Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Herstellerfir- men und/oder Zusatzbedienungsan- leitungen der Feige Forsttechnik GmbH nicht befolgt, Änderungen vorgenom- men oder Verbrauchsmaterialien oder Betriebs-Flüssigkeiten verwendet, die nicht der Originalspezifikation entspre- chen, so entfällt jede Gewährleistung. Bei Transportschäden hat der Vertrags- partner sofort bei Erhalt der Ware den Mangel dem Transportführer anzuzei- gen, auf dem Lieferschein zu vermerken und sich vom Transportführer schriftlich bestätigen zu lassen. Darüber hinaus ist die Feige Forsttechnik GmbH unver- züglich schriftlich zu benachrichtigen. Offene oder versteckte Mängel sind sofort nach Erhalt der Feige Forsttech- nik GmbH gegenüber schriftlich anzu- zeigen. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf Ersatzlieferung des defekten Teils. Bei Feststellung eines Mangels oder Fehlers, der nicht durch Auswechseln eines beschädigten oder mangelhaften Teils zu beheben ist, muss das Gerät/die Maschine nach Rücksprache mit der Firma Feige auf eigene Kosten des Bestellers zur Repa- ratur nach Nümbrecht gebracht werden. Wartungsarbeiten und Reparaturen werden ausschließlich bei der Firma Feige durchgeführt. Reparaturen vor Ort werden von vornherein ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es ist aus- drücklich schriftlich anders vereinbart. Bei Maschinenauslieferungen über den Fachhandel wird nachfolgende Garan- tieregelung vereinbart: Vor der Reparatur muss der Fehler zweifelsfrei dokumentiert werden (Foto, Video etc.) Ohne Dokumentation des Fehlers ist eine Ersatzlieferung oder Kostenerstattung nicht möglich. Die Garantieleistung des Herstellers beschränkt sich auf die Ersatzteilliefe- rung des benötigten Ersatzteils. Darüber hinaus gehende Garantieleistungen beschränken sich auf reine Lohnkosten nach Richtzeitentabelle. Diese Kosten werden dem Hersteller nach Möglich- keit weitergegeben. Kosten für An- und Abfahrten, Fahrzeugkosten und mit der An- und Abfahrt zusammenhängende Lohnkosten werden ausdrücklich ausge- schlossen und sind nicht ersatzpflichtig. Dem Verkäufer wird bei Anlieferung der mängelbehafteten Ware die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Wird nach mehrmaligen Nachbesserungen der Fehler nicht behoben, so hat der Bestel- ler nur einen Anspruch auf Ersatzliefe- rung eines fehlerfreien neuen Produktes des gleichen Typs. Im Einvernehmen mit der Feige Forsttechnik GmbH kann in diesem Fall auch ein anderes, zumindest gleichwertiges Produkt ersatzweise bestellt werden. Im Übrigen sind Wandlung oder Minderung sowie alle Ansprüche aus Verschulden bei Ver- tragsverhandlungen, positiver Vertrags- verletzung, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund auch für den Fall des Verzugs, der Unmöglich- keit des Unterbleibens oder Fehlschla- gens der Nachbesserung ausgeschlos- sen, sofern nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder Handlung der Feige Forsttechnik GmbH vorliegt. 9. Haftungsbeschränkung Soweit die übrigen Bedingungen keine weitergehenden Einschränkungen enthalten sind Schadensersatzansprü- che aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverlet- zung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung nach vertraglichen Pflichten und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Feige Forsttechnik GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, wobei die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des um Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, unmittelbaren Scha- dens beschränkt ist. 10. Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Feige Forsttechnik GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile ist Wiehl. Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gummersbach, Landgericht Köln vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam- keit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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